Sehr geehrter Kunde,
mit der Novellierung des Verbraucherrechts im Juni des Jahres 2014 sind auch Maklerunternehmen verpflichtet, Kunden über ihre gesetzlichen Widerrufsrechte zu informieren, sofern der Vertrag nicht in den Geschäftsräumen des Maklers zustande kommt. Damit stärkt der Gesetzgeber die Rechte der Verbraucher.
Ein Maklervertrag kommt bereits dann zustande, wenn Sie sich ein Exposé zusenden lassen, also die Dienstleistung eines Maklers in Anspruch nehmen.
Wir stellen uns diesem Prozess, um Sie als Kunden bestmöglich zu informieren. Der Nachweis, dass der Kunde über sein Widerrufsrecht informiert wurde, obliegt dabei den Unternehmen. Wir sind bemüht diesen Prozess für Sie als Kunden so komfortabel und transparent wie möglich zu gestalten und senden Ihnen die Widerrufsbelehrung gerne per Email, Post oder Fax zu. Neu ist nun auch, dass Sie als Kunde uns bestätigen müssen, dass Sie die Widerrufsbelehrung erhalten und zur Kenntnis genommen haben.
Sie sehen, dass wir unsere Kunden nicht mit zusätzlichen Modalitäten ärgern möchten, sondern aktiv informieren. In der Praxis führt dieser Akt der Bürokratie verständlicherweise oft zu Unverständnis und Irritationen.
Damit wir beim Kauf eines Objektes sofort für Sie tätig werden können, Ihnen also Unterlagen zusenden oder einen zeitnahen Besichtigungstermin mit Ihnen vereinbaren, benötigen wir Ihre Zustimmung.
Sind Sie damit einverstanden, dass wir Ihnen die Informationen schon vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist zuschicken und den Maklervertrag somit ausführen? Bei vollständiger Erfüllung der Maklertätigkeit erlischt damit Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht.
Wie bisher müssen Sie natürlich nur etwas bezahlen, wenn es zum Abschluss eines Kaufvertrages kommt. Sie können also ganz unverbindlich ein Exposé anfordern und eine Immobilie besichtigen. Entscheiden Sie sich letztlich gegen das angebotene Objekt, wird natürlich auch keine Provision fällig und Sie müssen den Maklervertrag auch nicht widerrufen.
Sollten Sie uns die Zustimmung zur sofortigen Erbringung unserer Dienstleistung nicht erklären, können wir Ihnen leider ein Exposé erst nach Ablauf Ihres 14-tägigen Widerrufrechts übersenden.
Unerheblich ob Sie die Information nun im Internet anfordern oder persönlich bei uns abholen, wir hoffen, dass Sie mit unseren Angeboten Ihren Immobilienträumen ein Stück näher kommen.